Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? tipp 


von: Dirk Hermanns
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Keine Formvorgaben
Völlig unerheblich ist, in welcher Form AGB formuliert werden, ob aufgeschrieben, gedruckt, auf einer Website abgebildet, als Datei in der EDV oder im Gedächtnis gespeichert. AGB sind somit nicht nur das typische »Kleingedruckte«, das als Anlage zum Vertrag beigefügt oder auf der Rückseite eines Bestellformulars abgedruckt und auch ausdrücklich als Allgemeine Geschäftsbedingung bezeichnet wird. Auch einzelne Klauseln, die der Vertragsurkunde aufgestempelt oder auf ein Schild geschrieben sind oder im Geschäftslokal aushängen, können AGB sein.

AGB können somit sämtliche vertraglichen Bedingungen sein. Das gilt insbesondere für so genannte Formularverträge, die bis auf Ware und Preis alles und jedes vorformulieren. In der Praxis haben sich zahlreiche Vertragstypen herausgebildet, die so nicht im Gesetz geregelt sind. Hier liegt es auf der Hand, dass sich eigene Vertragsmuster entwickelt haben, die die typischerweise auftretenden Belange und Interessen der Vertragspartner regeln. Getreu dem Motto, wer einen vollständig ausformulierten Vertragsentwurf in die Verhandlungen einführt, bestimmt auch den Gang und den Inhalt der Verhandlungen, werden dementsprechend in der Praxis selbst bei größeren Vorhaben vollständig ausformulierte Vertragsentwürfe vorgelegt. Nur noch Preise und Ware sind zu bestimmen und einzusetzen.

Wird ein solcher ausformulierter Formularvertrag einem Verbraucher vorgelegt, liegen bereits zwingend AGB vor. Aber auch bei Verwendung gegenüber einem Unternehmer spricht bereits der erste Anschein dafür, dass diese Verträge bzw. in dem Formularvertrag enthaltenen Klauseln mehrfach verwendet werden sollen. Somit sind selbst umfangreiche, von einer Partei bereits vollständig ausformulierte Vertragstexte im Zweifel als AGB zu qualifizieren.

Beweislast
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der AGB-Vertrag die Ausnahme, der BGB-Vertrag (also der Vertrag ohne Einbeziehung von AGB) die gesetzliche Regel. Dass es sich um AGB handelt, muss demnach derjenige beweisen, der die Vertragsklauseln bekämpft. [...]


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