Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
von: Dirk Hermanns
Seite: 4/10
Einerseits wird eine Vertragsklausel individuell ausgehandelt, wenn beide Seiten die reale Möglichkeit haben, ihren Inhalt mitzugestalten. Der Kunde hat diese Möglichkeiten nur, wenn der Unternehmer mit sich reden lässt und den Klauselinhalt offen zur Disposition stellt. Notwendig ist, dass der Verwender der AGB den Kerngehalt der gesetzesfremden Regelung ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner realistische Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner Interessen einräumt. Aushandeln muss für jede einzelne Klausel eines Vertrages gesondert erfolgen. Die Anforderungen der Rechtsprechung an das Vorliegen einer Individualabrede sind sehr streng.
Eine Individualabrede liegt jedenfalls noch nicht vor, wenn der Kunde über Inhalt der AGB belehrt wird oder schriftlich bestätigt, sie seien ausgehandelt worden. Auch genügt es nicht, einen vom Verwender bereits vollständig ausformulierten und dem Kunden zur Unterschrift vorgelegten Vertragstext (Formular) in einzelnen Punkten von Hand oder durch Änderung der Datei zu ergänzen, es sei denn, der Kunde habe dies in freier Entscheidung getan.
Selbst wenn das vorgelegte Formular Raum für Wahlmöglichkeiten lässt aber den eigenen Vorschlag des Verwenders besonders betont, reicht dies nicht für eine Indi-vidualabrede.
Jedenfalls dürfte in der Regel davon auszugehen sein, dass keine Individualabreden vorliegen, wenn vorformulierte Klauseln unverändert bleiben.
Andererseits gehen nach § 305 b BGB Individualabreden AGB immer vor. Die entsprechende Gesetzesvorschrift lautet:
»§ 305b Vorrang der Individualabrede Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.«
Die Individualabrede wird somit an zwei unterschiedlichen Stellen im Gesetz genannt. Die Anforderungen an die Individualabrede, die den Vorrang vor AGB vorschreibt, sind dabei nicht so hoch wie die Anforderungen an die Individualabrede im Sinne des Aushandelns einer Klausel. Das gilt es bei der Beratung, Prüfung und Erstellung von AGB stets zu berücksichtigen. [...]
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