Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? tipp 


von: Dirk Hermanns
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AGB sind auch die für eine bestimmte Zahl von Kauf-, Miet- oder Werkverträgen entworfenen Bedingungen. Die untere Grenze liegt bei 3 Verwendungen. AGB liegen bereits beim ersten Verwendungsfall vor, wenn nur die Absicht besteht, sie mehrfach zu verwenden. Benutzt eine Vertragspartei die von einem Dritten für eine mehrfache Verwendung formulierten Bedingungen, so reicht dies ebenfalls aus.

Bei Formularverträgen und selbstverständlich auch bei den typischen Gestaltungsformen von AGB als »Kleingedrucktes« spricht bereits der äußere Anschein für die Annahme der Mehrfachverwendung. Dies gilt entsprechend, falls der Inhalt des Vertrages einseitig die Interessen des Verwenders betont.

Der für einen bestimmten (also einmaligen) Vertrag ausgearbeitete Text ist wegen fehlender Absicht der Mehrfachverwendung keine AGB, es sei denn, Kunde ist ein Verbraucher. § 310 Abs. 3 BGB sieht für diesen Fall ausdrücklich vor, dass auch nur die zur einmaligen Verwendung bestimmten Vertragsbedingungen der Inhaltskontrolle unterfallen.

Verwender stellt AGB
Vorformulierte Vertragsbedingungen werden dadurch zu AGB, dass der eine Verhandlungspartner sie dem anderen stellt. AGB stellen heißt, sie dem anderen diktieren. Wer AGB stellt, ist ihr Verwender. Der andere Vertragspartner, dem die AGB gestellt werden, wird in der Regel als Kunde bezeichnet. Das Merkmal »bei Abschluss eines Vertrages« bedeutet, dass die AGB spätestens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gestellt sein müssen.

Kein Aushandeln im einzelnen
§ 305 Absatz 1 Satz 3 lautet wie folgt: »Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt sind«.

Was die Vertragspartner im einzelnen aushandeln, sind keine AGB, sondern Individualabreden. Das genau unterscheidet diese Individualabreden von AGB, denn hier wird dem Kunden nichts vorgeschrieben und diktiert. [...]


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