Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? tipp 


von: Dirk Hermanns
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Vertragsbedingungen
AGB setzen Vertragsbedingungen voraus. Der Vertrag wird dabei nicht in seiner Gesamtheit betrachtet. Vertragsbedingungen sind die jeweiligen einzelnen Regelungen des Vertrages, auch als Klauseln bezeichnet. Diese Vertragsbedingungen oder Klauseln müssen den Zweck haben, den Vertrag inhaltlich auszugestalten. Regelungen, die nur den Leistungsumfang (Preis) festlegen, sind der Überprüfung entzogen. Auch bloße und unverbindliche Bitten sind grundsätzlich keine AGB.

Das Gegenteil von Vertragsbedingungen sind Gesetzes-bedingungen. Denn diese müssen nicht vertraglich vereinbart werden, um zu gelten. Rechtsnormen sind somit keine AGB.

Vorformuliert
Vorformuliert sind Klauseln, wenn sie vor Vertragsschluss schon inhaltlich feststanden. Das geschieht in der Regel durch Ausdruck einer gespeicherten Datei. Es reicht aber auch die mündliche Formulierung wie z.B. ein auswendig gelernter Text. Verhindert werden soll damit, dass die Parteien in Vertrags-verhandlungen eintreten und die eine Partei dann einen Vorschlag unterbreitet, den sie sogleich aus dem Gedächtnis ausformuliert. In diesen Fällen liegt keine Individualvereinbarung, kein Aushandeln vor.

Bei Formularen mit ausfüllungsbedürftigen Leerräumen sind die Einfügungen vorformuliert, wenn der Kunde zwischen mehreren vorformulierten Regelungen wählen kann oder der Verwender sie von vornherein in einem bestimmten Sinne ausfüllen wollte oder entsprechend auf den Kunden einwirkt. Kann der Kunde dagegen die freie Stelle nach seiner freien Entscheidung ausfüllen, ist dieser Formularteil keine AGB.
Keine vorformulierten Vertragsbedingungen im Sinne des AGB-Rechts sind auch gewöhnliche Vertragsabreden, wie sie häufig mündlich erfolgen oder durch Schriftverkehr bestätigt und damit ausgehandelt werden. Denn diesen gewöhnlichen Vertragsabreden fehlt es am Merkmal des Stellens und Diktierens durch den Verwender.

Absicht der Mehrfachverwendung
AGB sind im Voraus und auf Vorrat für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen formuliert. [...]


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