Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? tipp 


von: Dirk Hermanns
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Bei der Anwendung auf Arbeitsverträge sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen, welche immer auch das sein mögen. Für bestimmte Vertragstypen gelten erleichterte Bedingungen für die wirksame Einbeziehung der AGB in den Vertrag. Dies gilt beispielsweise für die Tarife der Bahn und die Beförderungsbedingungen des öffentlichen Personenverkehrs sowie im Bereich Telekommunikation und Post für AGB über Briefbeförderungsverträge und für Verträge über Telekommunikation, die mündlich geschlossen werden. In all diesen Fällen besteht die Schwierigkeit, die AGB dem Kunden vor dem Vertragsschluss zugänglich zu machen. Gäbe es diese Erleichterungen nicht, wären diese AGB nicht wirksam einzubeziehen.

Für den Bereich Wasser - und Fernwärmeversorgung, Entsorgung von Abwasser, Versorgung mit Elektrizität und Gas sind die AGB - Vorschriften nur eingeschränkt anwendbar. Es handelt sich um Sonderregelungen für die Versorgungswirtschaft. Gegenüber dem Verbraucher als Tarifkunden werden die Versorgungsbedingungen in der Regel durch Rechtsnormen (Gesetze) geregelt, so dass keine Inhaltskontrolle nach den AGB-Vorschriften erfolgt. Gegenüber Großkunden aus der Wirtschaft, den Sonderabnehmern, gelten diese Versorgungsbedingungen aber nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Einbeziehung. Sie würden damit der Inhaltskontrolle unterliegen. Um Sonderabnehmer nicht besser zu stellen als Tarifabnehmer, ist gesetzlich geregelt, das die Versorgungsbedingungen auch bei vertraglicher Einbeziehung keiner Inhaltskontrolle unterliegen.

Ergebnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsklauseln. Nahezu sämtliche Verträge sind im Zweifel AGB! Es reicht daher nicht aus, in einem Formularvertrag Leistung und Gegenleistung sowie Nebenpunkte zu regeln. Nahezu sämtliche Klauseln sind zu überprüfen, ob sie wirksam im Sinne des AGB-Rechts sind.


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