Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
von: Dirk Hermanns
Ständig wird dieser Begriff verwendet. Aber welche Bedeutung hat er konkret?
Das Gesetz definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen in § 305 Abs. 1 BGB wie folgt: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt sind.
Wesentliche Stichwörter sind also:
• Vorformulierte Vertragsbedingungen
• Absicht der Mehrfachverwendung
• Verwender
• Verwender stellt AGB
• Kein Aushandeln im einzelnen
• Keine Formvorgaben
Immer dann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen und die AGB zudem wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, ist die Vertragsfreiheit der Parteien erheblich eingeschränkt. Denn im Falle eines Falles prüft ein Gericht, ob die verwendeten Vertrags-bedingungen überhaupt wirksam sind. Es findet eine so genannte Inhaltskontrolle statt. Das Gericht prüft, ob nicht die eine Partei die grundsätzlich bestehende Vertragsfreiheit missbraucht, die andere Partei dadurch übervorteilt und ihr zu große Risiken aufbürden will. Ziel der AGB-Regelungen ist es, ungerechte AGB durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen. Denn die gesetzliche Regelung gilt als angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien.
In den nachfolgenden Beiträgen versuchen wir, die oben genannten Stichwörter so zu erläutert, dass die große Bedeutung der AGB im Vertragsrecht augenscheinlich wird. [...]
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