Vorvertrag für den Grundstückskauf 


von: Dirk Hermanns
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Die vom Kläger verlangte Mitwirkung des Beklagten an der Auflassung und am Vollzug des Vertrages gehörte zwar zur Erfüllung des abzuschließenden Kaufvertrages. Aus prozessökonomischen Gründen kann das Mitwirkungsverlangen jedoch mit dem Antrag auf Abgabe des verlangten Vertragserklärung verbunden werden.

Fazit
Die Entscheidung behandelt mehrere bemerkenswerte Aspekte. Wesentlich sind die Ausführungen zur klageweisen Durchsetzung eines Vorvertrages. Sofern der Vorvertrag notariell beurkundet wird, reicht die schriftliche Ausübung eines Optionsrechts aus, um eine Verpflichtung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zu begründen. Voraussetzung ist nur, dass sich die Parteien in dem Vorvertrag zumindest auf die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Parteien, Leistung und Gegenleistung verständigt haben.


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