Vorvertrag für den Grundstückskauf
von: Dirk Hermanns
Seite: 4/4
Die vom Kläger verlangte Mitwirkung des Beklagten an der Auflassung und am Vollzug des Vertrages gehörte zwar zur Erfüllung des abzuschließenden Kaufvertrages. Aus prozessökonomischen Gründen kann das Mitwirkungsverlangen jedoch mit dem Antrag auf Abgabe des verlangten Vertragserklärung verbunden werden.
Fazit
Die Entscheidung behandelt mehrere bemerkenswerte Aspekte. Wesentlich sind die Ausführungen zur klageweisen Durchsetzung eines Vorvertrages. Sofern der Vorvertrag notariell beurkundet wird, reicht die schriftliche Ausübung eines Optionsrechts aus, um eine Verpflichtung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zu begründen. Voraussetzung ist nur, dass sich die Parteien in dem Vorvertrag zumindest auf die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Parteien, Leistung und Gegenleistung verständigt haben.
zurück |
1 | 2 | 3 | 4 |
|
|
Verwandte Beiträge
Vorvertrag für den Grundstückskauf
von: Dirk Hermanns
in: Immobilien & Vermögen
Koppelungsverbot für Architekten beim Grundstückserwerb
von: Dirk Hermanns und Felix Meißner
in: Immobilien & Vermögen
Grundstückserwerb gekoppelt mit Architektenvertrag doch möglich!
von: Dirk Hermanns und Felix Meißner
in: Immobilien & Vermögen
Die Sanierung eines Altbaus »bis auf die Grundmauern«
von: Dirk Hermanns
in: Immobilien & Vermögen
|