Vertrauen statt Vertrag? Eine Einführung in die Vertragsgestaltung 


von: Dirk Hermanns
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Die Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung erfordert Menschenkenntnis zur Vorabeinschätzung der möglichen Reaktionen sowie Verhandlungsgeschick. Der Berater muss in der Lage sein, Vertrauen aufzubauen. Außerdem verlangt sie detaillierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, die selten eindeutig oder einheitlich sind.

Die eigentliche Vertragsgestaltung setzt nach der Vertragsverhandlung beziehungsweise der umfassenden Feststellung der Ziele und Wünsche der Beteiligten ein. Das verhandelte Ergebnis der Vertragsverhandlungen oder der ermittelte Vertragszweck muss jetzt in einen Vertrag festgelegt und formuliert werden. Die Partei ist über Rechtsfolgen und Gefahren der Gestaltung zu beraten und zu belehren.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten müssen so konkretisiert und dargestellt werden, wie sie die Beteiligten verstanden haben. Die Beteiligten müssen somit das Ergebnis der Verhandlungen oder aber zumindest den Vertragszweck in dem Vertragsentwurf leicht nachvollziehen können. Die vertraglichen Verpflichtungen müssen so gestaltet werden, dass sie auch noch nach längerem Zeitablauf, bei Wechsel der handelnden Personen, bei Veränderung der Umstände des Vertragsschlusses oder bei Eintritt von bei Vertragsschluss noch nicht bedachten Einflüssen Bestand haben, im Zweifel sogar durchgesetzt werden können.

Stark geprägt wird die Gestaltung durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Berater muss das gesetzliche Leitbild des zu gestaltenden oder prüfenden Vertrages ermitteln. Erst dann kann er die Wirksamkeit der Vertragsgestaltung beurteilen, indem er die vorgesehene Gestaltung mit den gesetzlichen Vorgaben zum AGB-Recht überprüft.

Es handelt sich daher um eine der anspruchsvollsten anwaltlichen und juristischen Aufgaben überhaupt.


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