Vertrauen statt Vertrag? Eine Einführung in die Vertragsgestaltung
Eine Redewendung sagt: »Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.« Für den beratenden Anwalt ist die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung regelmäßig Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im Gegensatz zur anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung oder Einschätzung von Ansprüchen, bei der gegenwärtige und zurückliegende – mithin in der Regel feststehende – Sachverhalte zu bewerten sind, ist die Tätigkeit bei der Vertragsgestaltung in die Zukunft gerichtet. Es geht um die Gestaltung von Lebensverhältnissen für die Zukunft. Hierfür ist der Vertragszweck zu ermitteln. Der Vertrag soll sodann die Umsetzung des ermittelten Vertragszwecks ermöglichen. Für eventuelle Störfälle ist Vorsorge zu treffen. Es geht damit vorrangig erst einmal um Informationsgewinnung. Auf diesem Wege erkannte Risiken müssen geregelt werden. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass ein Vertrag im Streitfall Gegenstand richterlicher Auslegung sein wird. Der Gestalter muss daher nicht nur die spezifische Methode und Technik der Vertragsgestaltung beherrschen, sondern auch die des Prozessrechtlers. Denn er muss bei der Gestaltung prüfen, ob die von ihm gewählte Gestaltung eindeutig und rechtswirksam ist, ob eine Lücke entsteht oder mehrere Auslegungsmöglichkeiten. Das geschieht quasi vorab durch Subsumtion, d.h. juristische Prüfung einer bestimmten zu regelnden Konstellation unter den Vertrag und das entsprechende Gesetz. Für die Ermittlung der Störfälle sind Prognosen anzustellen. Wie werden sich die Beziehungen der Vertragsparteien sowie die weiteren rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Umstände zukünftig entwickeln? Es muss eine umfassende Risikoanalyse stattfinden. Sie verlangt wirtschaftliches Verständnis, idealer weise sogar Branchenkenntnisse, Kenntnis der finanziellen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mindestens der betreuten Partei, im besten Falle aller Beteiligten. Die Stärken und Schwächen der jeweiligen Positionen müssen erkannt und bewertet werden. [...] |
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