Einführung in das Hotel- und Gastronomierecht
Mit Ausnahme des Gaststättengesetztes, der Getränke-schankanlagenverordnung, der Verordnungen über die Berufsausbildung im Gastgewerbe sowie den ausdrücklichen Regelungen zum Reiserecht in §§ 651 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zur Haftung des Gastwirts in §§ 701 ff. BGB scheint es auf den ersten Blick kein spezielles Recht für die Branche zu geben. Aber weit gefehlt. Denn Hoteliers und Gastronomen müssen tatsächlich eine fast schon unüberschaubar zu bezeichnende Anzahl rechtlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen einhalten. Gleichzeitig besteht für jeden Hotel- oder gastronomischen Betrieb die Notwendigkeit, die eigene Liquidität und Ertragssituation zu verbessern. optimieren. Ohne fachkundige und ausführliche rechtliche Beratung aus einer Hand ist das nicht möglich. Denn ein einzelner Berater kann diese Bandbreite nicht spezialisiert abdecken. Rechtliche Beratung in der Hotel- und Gaststättenbranche mit ihren zahlreichen Erscheinungsformen setzt nicht nur entsprechendes Wissen und Kenntnisse in diesen Bereichen voraus, sondern darüber hinaus vertiefte Branchenkenntnisse. Denn sonst reden Gastronom und Berater aneinander vorbei. In der Branche dreht sich alles um einen optimalen Service - und zwar nicht nur für die Gäste, sondern auch bei Lieferungen und Leistungen, die Hoteliers und Gastronomen in Anspruch nehmen. Welche Abteilungen im Hotel oder im gastronomischen Betrieb von den unten aufgezählten Rechtsbereichen betroffen werden, hängt ganz individuell vom jeweiligen Betrieb, dessen Größe und Struktur ab. Handelt es sich um einen Einzelbetrieb oder um eine Kette? Ist der Betrieb bereits eingeführt, oder findet eine Erweiterung oder Neugründung statt? Wie wird der Betrieb geführt, ist der Betrieb inhabergeführt, etwa durch den Eigentümer, gepachtet, als Franchise- oder Lizenznehmer geführt, oder im Rahmen eines Managementvertrages? Ist er Teil einer Kette, liegt ein sale-and-lease-back-Verfahren vor? Werden alle oder die meisten Aufgaben im Betrieb durch eigenes Personal ausgeführt? [...] |
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