Die Sanierung eines Altbaus »bis auf die Grundmauern« 


von: Dirk Hermanns
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Die Erstellung der Treppen gemäß den anerkannten Regeln der Technik wäre im vorliegenden Fall mit einem erheblichen Eingriff in die Altbausubstanz verbunden gewesen. Für eine derart umfangreiche Sanierung fand sich in der vertraglichen Vereinbarung keine Stütze

Das Fazit
Mit dieser Entscheidung hat der BGH auch für das neue Schuldrecht geklärt, unter welchen Voraussetzungen beim Erwerb eines sanierten Objektes Kauf- und wann Werkvertragsrecht Anwendung findet. Damit es überhaupt erst gar nicht so weit kommt, dass ein Gericht solche Streitfragen entscheiden muss, ist großer Wert auf die Vertragsgestaltung- und Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Art und des Umfangs der Sanierungsarbeiten, zu legen.

BGH Urteil vom 16.12.2004, VII ZR 257/03


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